Carnet

Das Carnet CdP ist eine Art „Reisepaß“, aber nicht für Menschen, sondern für Fahrzeuge wie z.B Motorräder. Das Carnet ATA findet ausschließlich Anwendung, wenn Waren ein Zollgebiet verlassen, um nach einem temporärem Aufenthalt in einem anderen Zollgebiet wieder in das heimische Zollgebiet zurückzukehren. Das Carnet findet insbesondere Anwendung Reisen in außereuropäische Länder.

Das Carnet de Passage benötigt ihr, um eurer Fahrzeug in Länder, die mit der EU kein Zollabkommen haben, Zollfrei einführen zu können. Um ein Carnet zu erhalten, müsst ihr bei eurem Automobilclub einen entsprechenden Antrag einreichen, und eine Bürgschaft von 1500 € bis 7500 € auf eurem Konto nachweisen können. Bei der Ausstellung des Carnet solltet ihr den Wert eures Fahrzeuges so gering wie möglich angeben, um die Höhe der zu hinterlegenden Summe niedrig zu halten. Achtet auch darauf, dass euch das Carnet an jeder Grenze bei der Einreise /Ausreise ordentlich abgestempelt wird, denn es kann sonst irgendwann böse Überraschungen beim Zoll geben.

Wichtig: Der ADAC in Deutschland hat im Gegensatz zu allen Schweizer Automobil Clubs eine Kollektiv- Versicherung. das heisst in anderen Worten: Wenn ihr aus welchen Gründen auch immer euer Fahrzeug nicht aus einem Carnet pflichtigen Land ausführt, dann könnt ihr im schlimmsten Fall zu horrenden (Die sind wirklich horrend) Geldzahlungen gezwungen werden. Darum holt euch das Carnet beim ADAC in Deutschland, es lohnt sich auf jeden Fall.

Informationen zum Carnet De Passage vom ADAC

Bei der Fahrzeugeinreise in die meisten außereuropäischen Länder ist das Carnet von größter Wichtigkeit. Es gilt als Grenzdokument und ermöglicht die vorübergehende zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs. Ein Carnet de Passage kann während seiner Gültigkeitsdauer (1 Jahr) zur Einreise in mehrere Länder eingesetzt werden. Aus diesem Grund muss nicht für jedes Land ein eigenes Carnet ausgestellt werden. Die ausstellenden Automobilclubs sind Mitglieder im internationalen Carnetsystem AIT (Alliance lnternationalde Tourisme) und garantieren vor den Zollbehörden der Gastländer für die ordnungsgemäße Verzollung, falls das Fahrzeug nicht fristgerecht wieder ausgeführt wird. Falls der Carnet-Inhaber sein Fahrzeug nicht wieder ordnungsgemäss ausführt oder verzollt, ist der entsprechende Automobilclub verpflichtet, die im betreffenden Land auftretenden Kosten bzw. Zollforcierungen zu übernehmen. Da u.U. sehr hohe Zollgebühren anfallen können, stellt Ihnen der Automobilclub ein Carnetheft nur dann aus, wenn Sie sich verpflichten, alle Kosten zu tragen.

Ein Carnet de Passage kostet für 25 Blätter zwischen 127 und 204 € Dazu kommen für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen eine einmalige Gebühr von 153 €.

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