Motorradversicherung

Unter einer Motorradversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Fahrzeuges verstanden. Neben der Versicherung von Motorrädern zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der „Motorradversicherung“.

Zu den üblichen Versicherungen rund um das Motorrad/Fahrzeug gehören:

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Der Nachweis des Versicherungsschutzes (bei der Anmeldung des FZG) erfolgt über eine sogenannte Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte. Im Gegenzug melden die Versicherungen das Erlöschen des Versicherungsschutzes den jeweils zuständigen Behörden, welche in der Folge ggf. das Fahrzeug zwangsabmelden.

Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.

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