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Zulassungsbescheinigung

Die Zulassungsbescheinigung ist ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung über die technischen Betriebsvoraussetzungen. Für Kfz-Neuanmeldungen und -Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I ab Oktober 2005 den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. In Kombination mit dem Typenschein ist der zeitliche Verlauf der Eigentümer bis zum letzt zugelassenen Kennzeichen, Zulassungsbesitzer nachweisbar.

Umtausch

Eine generelle Umtauschpflicht ist nicht gegeben. Allerdings darf für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.

Eine Umtauschpflicht besteht also, wenn z.B. ein Fahrzeugschein verloren gegangen ist und der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist. Der Fahrzeugbrief wird durch die Zulassungsbescheiniugng Teil II, und der Fahrzeuschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt.

Vorteile

Als Vorteile der neuen Dokumente werden v. a. die höhere Fälschungssicherheit und die EU-weite Lesbarkeit hervorgehoben. Daneben weist die Informationsgehalt der Zulassungsbescheinigung Teil I einen höheren Informationsgehalt auf als der bisherige Fahrzeugscheins.

Nachteile

Kritisiert wird hauptsächlich, dass in Teil II nur noch die letzten beiden Eigentümer des Kfz aufgeführt werden können (im Gegensatz zu bisher sechs im Fahrzeugbrief), da somit die Wertermittlung für gebrauchte Fahrzeuge erschwert werde. Von der EU wird jedoch angeführt, dass diese begrenzte Halterauflistung aus datenschutzrechtlichen Gründen unerlässlich sei. Unter dem punkt B(1) wird dafür die Anzahl der Vorhalter des Kfz eingetragen.

 

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