Schadensfreiheitsrabatt
Der Schadensfreiheitsrabatt ist ein Begriff aus der Kfz-Versicherung. Der Schadensfreiheitsrabatt wird in den Tarifbestimmungen (Abkürzung: TB) geregelt.
Je nach Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre wird dem Versicherungskunden ein Rabatt auf die ermittelte Grundprämie gewährt. Hierbei werden die schadenfreien Jahre getrennt nach der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und der Kraftfahrzeughaftpflicht gezählt. Für die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Für die Fahrzeugteilversicherung werden dementsprechend immer 100% der Grundprämie gezahlt.
Versicherungswechsel/Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes
Im Falle eines Wechsels der Fahrzeugversicherung wird der Schadensfreiheitsrabatt nicht an den neuen Versicherer übertragen. Vielmehr erfragt der neue Versicherer beim vorherigen Versicherer die Anzahl der schadenfreien Jahre des Vorjahres und die Anzahl der Schäden. Der neue Versicherer nimmt dann seiner eigenen Tarifbestimmungen gemäß die Neueinstufung vor und bestimmt die Höhe des Rabattes. Im Falle eines Versicherungswechsel kann es daher ratsam sein, vor dem Wechsel die Einstufung abzuklären, da nur so der tatsächliche Rabatt und damit der tasächlich zu zahlende Beitrag festgestellt werden kann. Aus diesem Grund kann ein Versichererwechsel sogar einen Rabattverlust nach einem Unfall mindern oder verhindern.
Rückstufung im Schadensfall
Im Falle eines Schadens werden zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine bestimmte Anzahl an schadenfreien Jahren abgezogen. Dies geschieht getrennt nach Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko). Schäden in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) wirken sich nicht aus. Die Anzahl der abgezogenen schadenfreien Jahre regeln die jeweiligen Tarifbestimmungen des Versicherers bei dem der Kunde zu Beginn des neuen Versicherungsjahres versichert ist. Der neue Schadensfreiheitsrabatt ergibt sich aus der Zahl der verbliebenen schadenfreien Jahre.
Aus diesem Grund kann ein Versichererwechsel nach einem Schaden sogar einen Rabattverlust nach einem Unfall mindern oder verhindern.