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Versicherung
Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Prämie) in den Geldtopf "Versicherung" ein, um beim Eintreten des Versicherungs-falles abgesichert zu sein. Andererseits wird der Versich-erungsfall in Wirklichkeit nur bei wenigen Versicherten eintreten, weshalb der Geldtopf bei bezahlbarer Prämie aus-reicht. In diesem Sinne ist nach Karl Hax eine Versicherung die planmäßige Deckung eines im einzelnen un-gewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlag

Motorradversicherung

Unter einer Motorradversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Fahrzeuges verstanden. Neben der Versicherung von Motorrädern zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der "Motorradversicherung".

Zu den üblichen Versicherungen rund um das Motorrad/Fahrzeug gehören:

* Kfz-Haftpflichtversicherung
* Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko)
* Schutzbrief
* Insassen-Unfallversicherung
* Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Der Nachweis des Versicherungsschutzes (bei der Anmeldung des FZG) erfolgt über eine sogenannte Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte. Im Gegenzug melden die Versicherungen das Erlöschen des Versicherungsschutzes den jeweils zuständigen Behörden, welche in der Folge ggf. das Fahrzeug zwangsabmelden.

Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.

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