Grüne Karte
Schwierig können sich auch Unfälle mit Fahrzeugen aus anderen Ländern gestalten. Um nicht mit der ausländischen Versicherung verhandeln zu müssen, kann eine inländische Vertragsversicherung dafür einspringen. In Österreich ist dies der Versicherungsverband, der Dachverband aller Versicherungen.
Bei Fahrten ins Ausland benötigte man meist zum Nachweis einer gültigen Versicherung die grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr vorgeschrieben (Innerhalb der EU gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen), das Mitführen der Grünen Karte kann einem bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Wichtig: Erfahrungen zeigen, bei verschuldeten Unfällen mit Personenschäden oder sogar Todesfolge wird die "Grüne Karte" meist zwingend verlangt - Festhalten oder Inhaftierung bis zur Klärung des Versicherungsschutzes ist schon vorgekommen.
Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr. 5. Daraus resultieren die weiteren Abkommen. Zuständige Organisation ist das Council of Bureaux mit Sitz in London. Das ursprüngliche Grüne-Karte-System hatte 13 Staaten. Heute sind es 44. Es gilt hauptsächlich für Europa.