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Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein (mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. September 2004 lautet die amtliche Bezeichnung: "Zulassungsbescheinigung Teil 1",) wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle (auch Straßenverkehrsamt genannt) bei der Anmeldung von Kraftfahrzeugen ausgestellt und dient der Hilfe bei der Identifizierung eines motorbetriebenen Fahrzeugs.

Bei Neuanmeldungen und Ummeldungen wird der Kfz-Schein ab Oktober 2005 durch eine EU-einheitliche Zulassungsbescheinigung ersetzt. Dies ist in Österreich schon seit 2003 der Fall.

Rechtliche Bedeutung

In Deutschland ist der Fahrzeugschein (§ 24 StVZO) ein Auszug aus dem Fahrzeugbrief und enthält die wichtigsten technischen Angaben, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen, sowie Name und Anschrift des Fahrzeughalters, amtliches Kennzeichen und Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung.

Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wieder eingezogen.

Aussehen und Beschaffenheit sind in Muster 2a und 2b der StVZO vorgeschrieben. Die "Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" (Verkehrsblatt 2005 S. 188) erläutert den Fahrzeugschein und regelt die Ausgabe und das Ausfüllen durch die Zulassungsstellen.

Der Fahrzeugschein ist eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des § 267 Strafgesetzbuch (Urkundenfälschung) anwendbar. Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist im Fahrzeug ständig mitzuführen.

Inhalt

Der Fahrzeugschein enthält:

Seite 1

• amtliches Kennzeichen
• Name und Anschrift des Fahrzeughalters

Seite 2

• 1. Fahrzeug- und Aufbauart
• 2. Fahrzeughersteller
• 3. Typ und Ausführung
• 4. Fahrzeug-Ident-Nummer
• 5. Antriebsart
• 6. Höchstgeschwindigkeit in km/h
• 7. Leistung in kW bei U/min
• 8. Hubraum
• 9. Nutz- oder Aufliegelast
• 10. Rauminhalt des Tanks in m³
• 11. Steh-/Liegeplätze
• 12. Sitzplätze
• 13. Maße über alles in mm Länge/Breite/Höhe
• 14. Leergewicht in kg
• 15. zul. Gesamtgewicht

Seite 3

• 16. zul. Achslast in kg vorn/mitten/hinten
• 32. Tag der ersten Zulassung
• 33. Bemerkungen (gehen über Seite 1 und 2)

Seite 4, 5 und 6

Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung und Termin der nächsten Hauptuntersuchung.

Infotext zur Allgemeinen Betriebserlaubnis und zu eigenen Ziffern.

 

 

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