Lichthupe
Die Lichthupe ist eine Vorrichtung, mit der man die Fernscheinwerfer bzw. den Glühfaden des Fernlichts an Kraftfahrzeugen aktivieren kann, um damit zu Blinken, d. h. einen kurzen Lichtimpuls zu erzeugen.
In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe bei folgenden Gegebenheiten erlaubt:
- außerorts dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen - ( § 5 (5) StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.)
- wer sich oder andere gefährdet sieht - ( § 16 (1) Nr. 2 StVO)