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Kraftfahrzeug - KFZ

Motorrad Lexikon

Als Kraftfahrzeug (Abk.: "Kfz", Schweizerisch: Motorfahrzeug) bezeichnet man jedes nicht an Gleise gebundene Landfahrzeug (Straßenfahrzeug), das sich mit Hilfe eines Motors aus eigener Kraft fortbewegt, ohne auf die körperliche Kraft eines Menschen oder Zugtieres angewiesen zu sein.

Liste der Kraftfahrzeuge

Zu den Kraftfahrzeugen zählen u.a.:

• Automobile
• Personenkraftwagen inkl. Wohnmobil
• Motorisierte Rikscha
• Tuk-Tuk
• ATV/Quad
• Motorräder in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien
• Kraftrad
• Kleinkrafträder
• Leichtkräfträder/Motorroller
• Motorfahrräder (Mofas)
• Bus inkl. Oberleitungsbus
• Lastkraftwagen
• Wohnmobile
• Schneemobile
• motorbetriebene Rollstühle
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM), sofern nicht schienengebunden
• Rettungswagen, Notarztwagen, Sanitätskraftwagen (Sanka)
• Amphibienfahrzeuge an Land
• Kettenfahrzeuge aller Art (z.B. Panzer)
• Traktoren
• Solarmobil
• Pistenraupen
• Gabelstapler
• Elekrokarren
• Golfplatzfahrzeug
• Solarmobil
• Schleppfahrzeuge für Flugzeuge
• Leiterwagen der Feuerwehr
• Abschleppwagen
• Elektroroller
• Zweiwegefahrzeug

Internationale Klassifizierung

Für eine genauere Spezifikation wurden Kraftfahrzeuge nach einem internationalen Schlüssel eingeteilt:

• L
• L1 Einspurige Kleinmotorräder
• L2 Mehrspurige Motorräder
• L3 Motorräder
• L4 Motorräder mit Beiwagen
• L5 Motordreiräder

• M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern
• M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
• M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen
• M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen

• N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern
• N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
• N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t.
• N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.

• O Anhänger einschließlich Sattelanhänger
• O1 Anhänger bis 750 kg (leichte Anhänger)
• O2 Anhänger bis 3,5 t
• O3 Anhänger bis 10 t
• O4 Anhänger über 10 t

Technik

Kraftfahrzeuge sind komplizierte technische Gebilde (Kraftfahrzeugtechnik). Leider sind mehr und mehr technische Daten und Spezifikationen nicht mehr öffentlich zugänglich. Die Verbreitung von elektronischen Motorsteuerungen ermöglicht es den Herstellern die Fahrzeuge an bestimmte Werkstätten zu binden, nichtkooperierende Werkstätten ("Freie Werkstatt") erhalten keinen Zugang zu den Steuerungscodes.

Antriebsarten

  • Verbrennungsmotor (Dieselmotor, Benzinmotor, bei Raketenautos auch Turbinenmotor)
  • Elektromotor
  • Hybridmotor

Umweltschutz, Landschaftsschutz

Die Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sind der Hauptgrund für Straßen mit allen ihren Folgen (Landversiegelung, Abholzung etc.). Da es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Fahrzeuge handelt, die mit Verbrennungsmotoren (genauer: mit der durch Verbrennungsmotoren erzeugten Kraft) angetrieben werden, ist das KFZ auch einer der Verurschacher von Luftverschmutzung. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes lassen sich Energiesparautos von den üblichen Kraftfahrzeugen unterscheiden, siehe hierzu auch das 3-Liter-Auto.

Fahrerlaubnis

Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Grund setzt in fast allen Ländern der Welt den Besitz einer Fahrerlaubnis voraus, die mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden kann. Ein Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis.

Sonstiges

Kraftfahrzeuge haben zumeist eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und tragen ein amtliches Kfz-Kennzeichen oder ein Versicherungskennzeichen. Die Abkürzung Kfz taucht unter anderem in folgenden Wörtern auf: Kfz-Kennzeichen, Kfz-Teile, Kfz-Zubehör, Kfz-Werkstatt, Kfz-Schlüssel, Kfz-Schein, Kfz-Brief, Kfz-Zulassungsstelle

 

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