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Fahrzeugbeleuchtung

Motorrad Lexikon

Als Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet man die Beleuchtung von Fahrzeugen, die notwendig ist, um bei Dämmerung oder Dunkelheit auf Straßen gesehen zu werden und selbst genug zu sehen.

Dabei gibt es bei allen Fahrzeugen eine Standardbeleuchtung, die für die jeweilige Fahrzeugart vorgeschrieben ist. Zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen sind möglich.

Kraftfahrzeugbeleuchtung

Prinzipiell gilt, dass nach vorne nur weißes und gelbes Licht strahlen darf, nach hinten nur rotes und gelbes.

Als Standard gilt für PKW

nach vorne je zwei Leuchten mit:

  • Fernlicht zum Ausleuchten der Fahrbahn, wenn kein Gegenverkehr geblendet wird.
  • Abblendlicht, um eine Blendung des Gegenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
  • Standlicht, (auch Begrenzungslicht genannt), das gemeinsam mit Abblendlicht oder Fernlicht leuchten muss, so dass auch bei Ausfall einer der anderen Leuchten zumindest die Umrisse des eigenen Fahrzeuges für den Gegenverkehr zu erkennen sind.
  • Blinker oder richtig Fahrtrichtungsanzeiger in orange (gelbroter) Farbe.
  • optional Nebelscheinwerfer, die eine speziell ausgebildete Streuscheibe haben, um bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen keine Selbstblendung herbeizuführen.
  • optional Weitstrahler, welche ein zusätzliches Fernlicht darstellen.
  • optional Tagfahrleuchten, die beim Einschalten der Zündung automatisch eingeschaltet, beim Einschalten der Hauptbeleuchtung abgeschaltet werden. Diese haben eine vergleichbar geringe Lichtleistung und Leistungsaufnahme, dadurch steigt der Verbrauch nur geringfügig an. Die Abweichung von der sonstigen Regel, dass Frontbeleuchtung nur zusammen mit den Rückleuchten aktiviert werden darf, führte Anfangs - aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades - zu Irritationen bei Verkehrskontrollen.

nach hinten je zwei:

  • Schluss- oder Heckleuchten in roter Farbe
  • zwei Bremsleuchten in roter Farbe, die wesentlich stärker leuchten als das Schlusslicht (meist sind es zwei Bremsleuchten, erst in den letzten Jahren wird eine zusätzliche in der Mitte des Hecks, beispielsweise als LED angebracht).
  • Blinker wie vorne
  • zwei rote Rückstrahler als Reflektoren
  • Kennzeichenbeleuchtung, die in weißer Farbe die Kennzeichentafel beleuchtet.
  • Eine oder zwei Nebelschlussleuchten in roter Farbe.
  • Einen oder zwei Rückfahrscheinwerfer in weißer Farbe, die aber nur bei eingelegtem Rückwärtsgang Licht ausstrahlen dürfen.

In manchen Staaten ist auch das Einschalten von Licht am Tag vorgeschrieben.

Verwendungsbestimmungen in Deutschland

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen nur bei einer witterungsbedingten Sichtbehinderung verwendet werden. In Deutschland dürfen Nebelschlußleuchten (hinten) nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel (nicht durch Regen- oder Schneefall) die Sichtweite weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO)! Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung dürfen in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant.

Verwendungsbestimmungen in Österreich

Nebelscheinwerfer dürfen (entgegen ihrem Namen) bei jeder witterungsbedingten Sichtbehinderung verwendet werden. Unabhängig davon dürfen sie auch auf engen oder kurvenreichen Strecken bei klarer Nacht verwendet werden. Nebelschlußleuchten dürfen bei jeder Art von witterungsbedingter Sichtbehinderung (also Nebel, starker Regen, Schneefall) verwendet werden. Eine Angabe in Metern gibt es dabei - anders als in Deutschland - nicht.

Spannung und Elektrik

Üblicherweise beträgt die Bordspannung für die Beleuchtung 12 Volt, während bis in die 1970er Jahre die Bordspannung 6 Volt war. Wichtig ist, dass die linke und die rechte Fahrzeugseite getrennt abgesichert sind, so dass bei einem Defekt auf jeden Fall eine Seite des Fahrzeuges beleuchtet ist. Versuche werden aber bereits mit höheren Bordspannungen bis 42 Volt durchgeführt, da dadurch die Leitungsquerschnitte durch den geringeren Strombedarf kleiner sein können.

Lastkraftwagen und Busse

Prinzipiell haben diese Fahrzeuge dieselben Beleuchtungseinrichtungen wie PKW. LKW und Busse müssen bei größerer Länge seitlich gelb-rote (orange) Begrenzungslichter bzw. Umrissleuchten an den äußersten Punkten haben. Die Bordspannung beträgt hier meist 24 Volt.

Anhänger

PKW- und LKW-Anhänger haben vorne einen weißen Rückstrahler bzw. zwei weiße Begrenzungslichter, wenn sie breiter als das Zugfahrzeug sind. Die rückwärtige Beleuchuntg entspricht der von PKW, wobei zusätzlich zwei rote, dreieckige Rückstrahler vorhanden sein müssen. Seitliche müssen seitlich gelb-rote (orange) Begrenzungslichter bzw. Umrissleuchten vorhanden sein.

Fahrradbeleuchtung

Prinzipiell müssen auch Fahrräder jeweils ein weißes Licht nach vorne und ein rotes nach hinten haben. Ausnahmen sind in Deutschland Rennräder bis 11 kg für die Zeit eines Rennens. Mountainbikes müssen eine funktionierende Beleuchtung haben, ansonsten sind sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Diese Beleuchtung muss mit einem Dynamo betrieben werden.

In Österreich ist die Grenze 12 kg. Außerdem darf die Beleuchtung tagsüber abgenommen werden und mit einer Batterie oder Akku betrieben werden. Nach hinten dürfen auch rote LEDs verwendet werden.

Rückstrahler oder Reflektoren sind auch auf den Pedalen und in den Rädern vorgeschrieben, um Radfahrer leichter als solche zu erkennen.

Sonderformen

  • Fahrzeuge, auf die im Verkehr besonders geachtet werden muss, haben oft ein oder mehrere gelbrote (orange) Rundumkennleuchten. Das können z.B. Fahrzeuge zum Straßenerhalt oder Müllabfuhr, aber auch Sondertransporte oder Gefahrguttransporte sein.
  • Einsatzfahrzeuge haben blaue Rundumkennleuchten und manchmal blaue Blitzlichter
  • militärische Fahrzeuge haben zusätzlich noch spaltförmige Tarnlichter.

Weiterhin gibt es passive lichttechnische Einrichtungen wie Reflektoren, die in Form einer Konturmarkierung die Sichtbarkeit eines ansonsten schwierig zu erkennendes Fahrzeug deutlich verbessern; beispielsweise ein quer zur Fahrspur stehender LKW. Voraussetzung ist hierfür eine Beleuchtung des markierten Fahrzeuges. Diese muß im etwa gleichen Winkel wie der Betrachter zum beleuchteten Objekt steht erfolgen, so wie es bei einem Autoscheinwerfer zu dem Fahrer der Fall ist.

Historisches

Als Abblendlicht bzw. als Fernlicht wurde bis in die 1970er Jahre auch gelbes Licht, vor allem in Frankreich verwendet. Dazu wurden gelbe Glühbirnen verwendet. Da es kaum Nebelscheinwerfer gab, war dies ein Vorteil bei Nebel (in Österreich war es zwar nicht so üblich aber erlaubt)

Auch die Nebelscheinwerfer wurden später noch hauptsächlich in gelb verwendet. Mittlerweile sind in der EU gelb leuchtende Scheinwerfer verboten.

 

 

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