Tempolimit Europa und Weltweit
Das Tempolimit, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, zulässige Höchstgeschwindigkeit oder Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein verbindlicher Grenzwert für die Geschwindigkeit, der nicht überschritten werden darf. Es kann generell per Gesetz festgelegt oder durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sein und gilt für bestimmte Fahrzeuge, Beföderung bestimmter Güter oder auf bestimmten Strecken von Straßen, Schienen- oder Wasserwegen.
Kennzeichnung
Weitergehende Tempolimits werden durch das Zeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt, die jeweilige Höchstgeschindigkeit ist dabei in km/h oder mph angegeben.
Das im Bild rechts angezeigte Zeichen wird fast auf der ganzen Welt verwendet. Dieses Zeichen gibt je nach Land in Zehner- oder in Fünferschritten. Im deutschsprachigem Raum sind Zehnerschritte üblich. In der USA wie auch in Kanada werden dafür andere Zeichen verwendet. Diese sind viereckig, das Tempolimit wird in schwarzer Schrift auf weissem Hintergrund dargestellt.
Die Zeichen können durch Zusatzschilder abgeschwächt werden, so dass es z. B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. Während in den meisten Ländern die Limite in km/h angezeigt werden, wird es in Großbritannien und in den USA in Meilen pro Stunde (mph) angegeben.
Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen oder durch das Zeichen . In Österreich und Deutschland kann alternativ ein Tempolimit auch mit Zeichen Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (Deutschland: Zeichen Nr. ) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (Deutschland: Zeichen Nr. ) aufgehoben.
Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf die Fahrbahn gemalt werden. Sie haben aber nur Hinweischarakter und sind gesetzlich nicht bindend.
Kontrolle
Eine Art der Verkehrsüberwachung ist die Ermittlung von Überschreitungen des Tempolimits etwa mithilfe von Radargeräten, Laserpistolen oder Section-Control. In vielen Ländern werden solche Ermittlungen durch die Polizei vollgezogen.
Oft werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die dem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Sie dienen als Erziehungsmaßnahme und nicht zur Bestrafung.
Strecken ohne Tempolimit
Auf einigen Straßen wurden bis heute keine Tempolimite eingeführt. Die bekanntesten solcher Straßen dürften die deutschen Autobahnen sein. Es gibt organisierte Reisen nach Deutschland, deren Hauptbestandteil das unbeschänkte Rasen im Mietwagen auf den Autobahnen ist. Die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist seit dem Bestehen der Bundesrepublik in der Diskussion. Seit der Beteiligung der Grünen an der Bundesregierung im Jahr 1998 setzt sich jedoch keine der etabablierten Parteien mehr dafür ein.
Das Northern Territory in Australien kennt ausserhalb von Ortschaften kaum Tempolimite. Keine generellen Tempolimite eingeführt haben die Isle of Man wie auch Indien. In beiden Ländern werden nur punktuell an gefährlichen Strecken Tempolimit-Zeichen aufgestellt.
Auf Grund der Straßenqualität sind Geschwindigkeiten in Indien über 150 km/h allerdingst praktisch unmöglich. In Deutschland verhindert die meist hohe Verkehrsdichte auf den Autobahnen oft höhere Geschwindigkeiten. Aus diesem Grund wird gesagt, dass die Straßen auf der Isle of Man für das Fahren mit hoher Geschwindigkeit am besten geeignet seien, selbst Nebenstraßen kennen dort kein Tempolimit. Allerdings gab es auf der 74,000 Einwohner fassenden Insel zwischen 1993 und 2003 112 Tote und 1,042 (ca. 1,4% der Gesamtbevölkerung) schwer verletzte Opfer im Straßenverkehr. Inzwischen wird die Einführung von Tempolimits diskutiert.
Eine Legende dagegen ist, dass der US-amerikanische Bundesstaat Montana von 1995 bis 1999 keine Tempolimite gehabt haben soll. Tatsächlich wurden zwar keine Temposchilder aufgestellt, die Verkehrsteilnehmer waren jedoch verpflichtet, "vernünftig" zu fahren. Es lag im Ermessensspielraum der Behörden, Bußen - trotz fehlender Schilder - aufzustellen. Meistens wurden Bußen bei 90 mph (144 km/h) oder höher verteilt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen international für Pkw (und Anhänger)
Europa
In den europäischen Ländern gelten folgende allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen:
| Alle Werte in km/h. |
|---|
| Land |
PKW und Motorräder |
PKW mit Anhänger |
|---|
| Ortsgebiet |
Freiland/Schnell- bzw. Expressstraße |
Autobahn |
Ortsgebiet |
Freiland/Schnell- bzw. Expressstraße |
Autobahn |
|---|
| Belgien |
50 |
90 |
120 |
50 |
90 |
120 |
| Dänemark |
50 |
80 |
130 |
50 |
80 |
80 |
| Deutschland |
50 |
100 |
∞1 |
50 |
80 |
80/1006 |
| Finnland |
50 |
80/100 |
120 |
50 |
60/80 |
80 |
| Frankreich |
50 |
90/110 |
130 |
50 |
90/110 |
130 |
| Griechenland (PKW) |
40 |
90 |
110 |
|
80 |
80 |
| Griechenland (Motorräder) |
|
70 |
90 |
_ |
_ |
| Großbritannien |
|
96/112 |
112 |
|
80/96 |
96 |
| Irland |
|
80 |
120 |
|
80 |
80 |
| Isle of Man |
|
∞ |
- |
|
∞ |
- |
| Italien |
|
90/1302 |
130/1503 |
|
70 |
80 |
| Kroatien |
|
80/100 |
130 |
|
80 |
80 |
| Malta |
|
64 |
_ |
|
64 |
_ |
| Niederlande |
|
80/100 |
120 |
|
80 |
80 |
| Norwegen |
50 |
80 |
90 |
|
80 |
80 |
| Österreich |
50 |
100 |
130 |
50 |
1004 |
1005 |
| Polen |
50 |
90 |
130 |
|
70 |
80 |
| Portugal |
|
90/100 |
120 |
|
70/80 |
100 |
| Rumänien |
50 |
90/100 |
130 |
|
|
|
| Schweden |
|
70/90 |
110 |
|
80 |
80 |
| Schweiz |
50 |
80/100 |
1207 |
50 |
80 |
80 |
| Slowakei |
|
90 |
130 |
|
80 |
80 |
| Slowenien |
|
90/100 |
120 |
|
80 |
80 |
| Spanien |
|
90/100 |
120 |
|
70/80 |
80 |
| Tschechien |
|
90/130 |
130 |
|
80 |
80 |
| Türkei |
|
90/130 |
130 |
|
70 |
70 |
| Ungarn |
|
90/110 |
130 |
|
70 |
80 |
| Zypern |
|
80 |
110 |
|
80 |
100 |
Bemerkungen: 1 ein generelles Tempolimit existiert nicht, die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h, 2 für Motorräder 110, 3 zweispurige Autobahnen: 130; dreispurige Autobahnen: 150 (seit 2003, nur bei entsprechender Beschilderung mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 150 Km/h), 4 PKW mit schwerem Anhänger: 80, LKW mit schwerem Anhänger: 70 5 PKW mit schwerem Anhänger: 100, LKW mit schwerem Anhänger: 80, 6 unter bestimmten Voraussetzungen die eine Begutachtung durch den TÜV erfordert, 7LKWs und Gelenkbusse: 80, Reisebusse: 100
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