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Motorrad Reisen: Länder Informationen

FAQ: Sicherheitshinweise bei Auslandsreisen

Ich plane eine Auslandsreise. Wo erhalte ich Informationen zur Sicherheitslage an meinem Reiseziel?

Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Internet-Seite für jedes einzelne Land aktuelle Informationen zur Sicherheitslage. Geben Sie in das vorgesehene Feld einfach den Namen Ihres Reiselandes ein.
Sie können diese Informationen, z.B. während Sie unterwegs sind, auch telefonisch als automatische Sprachansage abrufen. Die Liste der entsprechenden Telefonnummern finden Sie hier.

Ich habe eine Urlaubsreise gebucht und möchte nun wegen der jüngsten Entwicklungen an meinem Reiseziel die Reise nicht antreten. Warum gibt es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts? Wann kann ich mit einer Reisewarnung rechnen?
Das Auswärtige Amt und die deutsche Auslandsvertretung vor Ort beobachten insbesondere krisenhafte Entwicklungen, die sich in einem Reiseland ergeben können, sehr genau.
Seit den Terroranschlägen vom 11. September, aber auch bei Naturkatastrophen oder Epidemien, wird besondere Aufmerksamkeit auf die Aktualität und Zuverlässigkeit der Sicherheitshinweise und Reisewarnungen verwandt. Diese können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenfalls wird vor Reisen in bestimmte Regionen gewarnt.

Insbesondere bei Naturkatastrophen oder Epidemien, deren weitere Entwicklung meist von äusseren Faktoren (Wind, Wetter bzw. Qualität des Erregers, etc.) abhängig ist, ist eine Vorhersage über den weiteren Verlauf nur schwerlich möglich.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass eine Voraussage, wie sich die Sicherheitshinweise entwickeln und ob und wann ggf. das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Reiseland herausgeben wird, nicht möglich ist.

Eine Reisewarnung für ein gesamtes Land wird nur ausgesprochen, wenn generell vor Reisen in ein Land gewarnt werden muss. Eine Übersicht über die aktuell bestehenden Reisewarnungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass es in jedem Fall Ihre eigene Entscheidung ist, ob Sie Ihre Reise antreten oder ob Sie von der Reise zurücktreten. Besteht der Wunsch, von der Reise zurückzutreten, so können Sie diesen nur mit Ihrem Reisebüro oder Ihrem Reiseveranstalter besprechen.
Ich habe eine Auslandsreise gebucht, fühle mich jetzt aber nicht mehr sicher. Kann ich ohne Kosten für mich von der Reise zurücktreten?
Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht ist eine reiserechtliche Frage, die vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet werden kann.
Generell gilt, daß vor Antritt einer Pauschalreise der Reisende jederzeit die Möglichkeit hat, ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Er ist allerdings dann verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine "angemessene Entschädigung" zu zahlen (Stornogebühr, § 651 i BGB).
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Eine vertragliche Pauschalierung in Form eines Prozentsatzes vom Reisepreis ist zulässig, solange sie angemessen ist.
Eine Kündigung des Reisevertrags ist sowohl vor wie auch nach Reiseantritt zulässig, wenn die Reise durch höhere Gewalt im Zielland erheblich gefährdet wird und dies im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war (§ 651 j BGB). Der Reiseveranstalter hat dann für auf dem Reisevertrag beruhende Kosten Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Anteils des Reisepreises, der auf bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen entfällt; solche Kosten fallen jedoch häufig vor Reiseantritt nicht an. Eventuelle Mehrkosten für die Rückreise sind von Reisendem und Reiseveranstalter je zur Hälfte zu tragen; sonstige Mehrkosten trägt der Reisende.
Über die Frage des Vorliegens der höheren Gewalt entscheiden die Gerichte im Wege der freien Beweiswürdigung. Hierbei werden unter anderem zur Prüfung der Voraussetzungen des § 651 j BGB regelmäßig die Sicherheitshinweise und ggf. die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts durch die Gerichte herangezogen.
Liegt für ein Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, so wird von den Gerichten meist anerkannt, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Spricht der Hinweis nur von einem "erhöhten Risiko", so wird von den Gerichten ein Fall von höherer Gewalt verneint. Wird auf einzelne, örtlich begrenzte Risiken hingewiesen und berührt die Pauschalreise diese nicht, so reicht dies ebenfalls nicht für die Annahme höherer Gewalt.
Es ist aber nicht so, dass nur dann höhere Gewalt vorliegt, wenn das Auswärtige Amt vor Reisen warnt. Die Frage, ob höhere Gewalt vorliegt, muss im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Letztendlich ausschlaggebend ist nicht die Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sondern die juristische Frage, ob höhere Gewalt vorliegt. Dies ist im Einzelfall zu klären. Wenn Sie Ihre bereits gebuchte Urlaubsreise nicht mehr antreten möchten, müssen Sie sich direkt mit Ihrem Reisebüro bzw. Reiseveranstalter in Verbindung setzen und eventuelle Alternativen diskutieren (Umbuchung?). Um zu erfahren, welche Möglichkeiten bestehen, können Sie Ihre Überlegung, ev. von der Reise zurückzutreten, auch zuerst mit einem Rechtsanwalt erörtern.
Wie werden die Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen erstellt?
Die Sicherheitshinweise sowie ggf. Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt erstellt. Sie basieren auf allen dem Auswärtigen Amt verfügbaren und für vertrauenswürdig erachteten Informationen.
In dieses Lagebild gehen insbesondere die Berichte der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein. Entscheidendes Kriterium dafür, welche Informationen in die Sicherheitshinweise aufgenommen werden, ist die Sicherheit der Reisenden wie auch der Deutschen vor Ort, die gegenüber allen anderen Überlegungen Vorrang hat.

Die Auslandsvertretungen und das Auswärtige Amt überprüfen die Sicherheitshinweise regelmäßig. Aktuelle Ereignisse (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen, Überfälle auf Touristen, Gefahr durch Terrorismus) werden schnellstmöglich eingearbeitet. Ein älteres Datum bedeutet nicht, dass der Sicherheitshinweis bzw die Reisewarnung nicht mehr aktuell ist, sondern bedeutet stattdessen, dass die Informationen weiterhin gültig sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei plötzlichen Schadenserreignissen u.U. etwas Zeit für eine neue Bewertung der Lage benötigen. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird der aktualisierte Sicherheitshinweis bzw. ggf. die Reisewarnung umgehend veröffentlicht.
Wie oft werden die Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen aktualisiert?
Die Auslandsvertretungen und das Auswärtige Amt überprüfen die Informationen regelmäßig. Zu Beginn eines Sicherheitshinweises bzw. einer Reisewarnung wird das Datum der letzten Aktualisierung angegeben. Ein älteres Datum eines Sicherheitshinweises bzw. einer Reisewarnung bedeutet also nicht, dass der Hinweis nicht mehr aktuell ist, sondern bedeutet stattdessen, dass die Informationen weiterhin gültig sind.
Die Informationen können schnell, bei Bedarf auch mehrmals am Tage aktualisiert werden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir bei plötzlichen Schadenserreignissen u.U. etwas Zeit für eine neue Bewertung der Lage benötigen. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird der aktualisierte Sicherheitshinweis bzw. ggf. die Reisewarnung veröffentlicht.
Ich reise in ein Gebiet, das im Sicherheitshinweis des betreffenden Landes nicht besonders erwähnt ist. Wie erhalte ich genaue Informationen zur dortigen Sicherheitslage?
Die in einem Sicherheitshinweis enthaltenen Informationen gelten jeweils für das ganze Land. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass für einzelne Landesteile besondere Hinweise zu beachten sind. Ist dies der Fall, so ist dies im Sicherheitshinweis gesondert erwähnt. Sind im Sicherheitshinweis keine einzelnen Regionen hervorgehoben, so bedeutet dies, dass der Sicherheitshinweis für das ganze Land gilt.
Der Sicherheitshinweis zu meinem Reiseland ist mir nicht ausführlich genug. Wo finde ich weitere Informationen?
Zweck der Sicherheitshinweise ist es, Sie kurz und knapp auf Besonderheiten in Ihrem geplanten Reiseland aufmerksam zu machen, die Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei der Vorbereitung und ggf. Durchführung Ihrer Reise unbedingt beachten sollten. Die Entscheidung, ob Sie die Reise antreten möchten, liegt aber allein bei Ihnen. Eine Beratung, ob das geplante Reiseland für Sie das richtige Reiseziel ist, ist dem Auswärtigen Amt leider nicht möglich.
In manchen Fällen kann es hilfreich sein, den Reiseveranstalter direkt anzusprechen. Dieser verfügt oft über Mitarbeiter, die sich direkt oder relativ nahe an Ihrem geplanten Reiseort aufhalten. Insbesondere bei Naturkatastrophen (z.B. Waldbrände, Vulkanausbruch) können diese die Lage unter Umständen besser einschätzen als die Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretung, die in grossen Ländern oft Hunderte oder gar Tausende Kilometer von Ihrem geplanten Reiseort entfernt ist.
Gute Reiseführer enthalten neben einer Vielzahl praktischer Informationen auch Hinweise auf Informationsangebote im Internet, die eine Recherche über die aktuelle Lage erleichtern.
Falls ich im Ausland in einen Notfall gerate: Gibt es eine zentrale Notrufnummer des Auswärtigen Amtes?
Ja. Unter der Telefonnummer +49 30 5000 2000 ist das Auswärtige Amt bei Notfällen deutscher Staatsangehöriger im Ausland rund um die Uhr erreichbar. Anrufer werden bei Wahl dieser Nummer und Aussprechen des Wortes "Notfall" sofort automatisch mit einem Mitarbeiter des Bürgerservice, außerhalb der Dienstzeit mit einem Beamten vom Dienst im Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amtes verbunden.
Welches sind "sichere" Fluggesellschaften?
Eine Liste, welche Fluggesellschaften "sicher" sind, führt das Auswärtige Amt nicht. Zuständig für Fragen der Luftsicherheit ist das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Bei dessen Bürgertelefon (Tel. 0531/ 23 55 100, Mo-Fr 9-12 Uhr) können Sie sich informieren, welche Fluggesellschaften Sie bedenkenlos nutzen können und welche nicht.
Die Europäische Kommission hat eine Liste derjenigen Fluggesellschaften erstellt, die als unsicher gelten und die Ziele in der EU daher nicht anfliegen dürfen.
Um Informationen zur Qualität einzelner Fluggesellschaften zu erhalten, empfiehlt sich u.U. auch eine Kontaktaufnahme mit der für Ihr Bundesland zuständigen Verbraucherschutzzentrale.
Gibt es eine Möglichkeit, vom Auswärtigen Amt regelmässig über aktualisierte Sicherheitshinweise informiert zu werden?
Ja, auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per Email einen Newsletter zu abonnieren.
Sobald sich ein Sicherheitshinweis ändert, erhalten Sie diesen dann automatisch per Email.
Rät das Auswärtige Amt von Reisen in manche Länder generell ab?
Ja, in den Fällen, in denen das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Von der Reise in diese Länder raten wir ausdrücklich ab. Eine aktuelle Übersicht der Reisewarnungen finden Sie hier.

Quelle: Auswärtiges Amt:

 

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