Wo erhalte ich medizinische Hinweise (z.B. Impfvorschriften) für mein Reiseland?
Bitte geben Sie In der Länderauswahl Ihr Reiseland ein. Unter "medizinische Hinweise" finden Sie die Impfvorschriften sowie ggf. weitere medizinische Hinweise für Ihr spezielles Reiseland.
Zusätzlich stellt der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts auf seiner Internet-Seite umfangreiche Informationen zum Thema "Reisen und Gesundheit im Ausland" für Sie bereit.
Wo erhalte ich Informationen zu den Zollvorschriften und zur Einfuhr von Haustieren?
Bitte geben Sie in der Länderauswahl Ihr Reiseland ein. Unter "Zollvorschriften" finden Sie die von Ihnen gewünschten Informationen. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen benötigen, so müssten Sie diese direkt bei der Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland erfragen. Nur dort kann man Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Die Adressen der Botschaften und Konsulate in Deutschland finden Sie hier.
Wenn Sie möchten, können Sie sich auch direkt bei der Zollverwaltung des jeweiligen Landes erkundigen. Eine Auflistung sämtlicher Zollverwaltungen finden Sie hier.
Sie möchten Souvenirs aus Ihrem Urlaub mit nach Deutschland nehmen. Informationen zu den Zolleinfuhrbestimmungen nach Deutschland erteilt das Zoll-Infocenter, Telefon: 069/469976-00, Telefax: 069/469976-99, E-Mail: info@zoll-infocenter.de. Umfangreiche Informationen finden Sie auf dessen Internetseite.
Informationen zur Einfuhr von Haustieren in die Europäische Union finden Sie hier.
Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?
Sofern Sie aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer grossen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten Sie stets eine aktuelle Bescheinigung Ihres Hausarztes mit sich führen, aus der Ihre besondere Situation hervorgeht. Eine solche ärztliche Bescheinigung, die bei einer Reise ins fremdsprachige Ausland in englischer Sprache verfasst sein sollte, kann helfen, bei einer etwaigen Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden.
Sollten Sie, was Ihren konkreten Fall betrifft, Zweifel haben, so müssen Sie sich direkt an die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland wenden. Nur dort kann man Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Die Adressen der Botschaften und Konsulate in Deutschland finden Sie hier.
Wo erhalte ich touristische Informationen zu meinem Urlaubsland?
Das Auswärtige Amt bietet allgemeine Länder- und Reiseinformationen, die Sie vor allem über Einreisebestimmungen, Impfvorschriften sowie über zollrechtliche Besonderheiten informieren sollen. Sollten Sie touristische Informationen benötigen, sollten Sie zunächst - falls noch nicht geschehen - im Buchhandel einen Reiseführer erwerben.
Viele Länder verfügen in Deutschland über Fremdenverkehrsämter, die auf Anforderung touristisches Informationsmaterial versenden. Die Adressen zahlreicher Fremdenverkehrsämter können Sie auf der Internet-Seite www.fremdenverkehrsamt.com einsehen. Sollten Sie dort kein Fremdenverkehrsamt Ihres Reiselandes finden, können Sie auch versuchen, die Botschaft Ihres Reiselandes anzusprechen. U.U. kann man Ihnen dort die Adresse des für Deutschland zuständigen Fremdenverkehrsamtes nennen oder verfügt selbst über touristisches Informationsmaterial.
Bin ich im Ausland krankenversichert?
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Ob und in welchem Umfang Sie während Ihrer Auslandsreise krankenversichert sind, sollten Sie vor Ihrer Abreise ins Ausland mit Ihrer Krankenversicherung klären.
Eine Rückholversicherung, die bei einer plötzlichen ernsten Erkrankung die Kosten eines medizinischen Rücktransports nach Deutschland abdecken würde, ist in den wenigsten Krankenversicherungen eingeschlossen und sollte daher auf jeden Fall zusätzlich abgeschlossen werden.
Wie kann ich mich in meinem Urlaubsland mit Geld versorgen? Wieviel Bargeld soll ich mitnehmen?
Die Geldversorgung ist nicht in allen Länder gleich komfortabel. Informationen darüber, wo Kreditkarten einsetzbar sind bzw. wo die Mitnahme von Reiseschecks oder Bargeld empfehlenswerter ist, erhalten Sie am besten durch Lektüre eines Reiseführers.
Die Höhe des benötigten Bargelds hängt nicht nur von den sonstigen Möglichkeiten der Geldversorgung, sondern auch von Ihrem privaten Lebensstil ab.
Wo erhalte ich Informationen zur Gültigkeit meines deutschen Führerscheins im Ausland?
Informationen zur Gültigkeit eines deutschen Führerscheins während eines Auslandsurlaub finden sich häufig auch in Reiseführern, die Sie im Buchhandel oder online erwerben können.
Grundsätzlich gilt:
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
Wo erhalte ich Auskünfte zu den Bestimmungen im Strassenverkehr in meinem Urlaubsland?
Allgemeine Auskünfte zu Verkehrsvorschriften finden Sie in jedem guten Reiseführer.
Bei speziellen Fragen sollten Sie sich - falls vorhanden - an das Fremdenverkehrsamt Ihres Reiselandes in Deutschland oder an die Botschaft Ihres Reiselandes in Deutschland wenden. Mitglieder von Automobilclubs erhalten meist auch dort Hilfestellung.
Ich möchte mit meinem Auto / Motorrad ins Ausland reisen. Für welche Länder benötige ich ein separates D-Schild?
Für Fahrten in EU-Mitgliedsländer und in die Schweiz reicht ein Euro-Kennzeichen mit integriertem "D" aus. Wer hingegen noch mit einem alten Nummernschild unterwegs ist, muss auch für Fahrten in EU-Länder den ovalen "D"-Aufkleber anbringen.
Wie kann ich mich davor schützen, dass ich bei einer plötzlichen Insolvenz meines Reiseveranstalters doppelte Kosten für Hotel und Rückflug zu tragen habe?
Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) empfiehlt allen Kunden von Reiseveranstaltern, bereits bei der Anzahlung ihrer Reise auf die Aushändigung eines “Sicherungsscheins für Pauschalreisen” zu bestehen. Dieser Sicherungsschein muss solange gültig sein, bis die entsprechende Reise abgeschlossen und der Betreffende zurückgekehrt ist. Mit diesem Dokument können Kunden im Falle der Insolvenz des Veranstalters direkt von der Versicherung die Rückerstattung ihrer Zahlungen für noch nicht erbrachte Leitstungen einfordern.
Was ist der Unterschied zwischen einem Reisehinweis, einem Sicherheitshinweis und einer Reisewarnung?
Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu den medizinischen Hinweisen sowie Hinweise zu den Zollvorschriften. Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen wenden wir seit den Ereignissen des 11. September 2001 und dem Anstieg der terroristischen Bedrohung besondere Aufmerksamkeit zu. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt. Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn generell vor Reisen in ein Land gewarnt werden muss. Deutsche, die in diesem Land leben, werden dann zur Ausreise aufgefordert. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.
Quelle: Auswärtiges Amt:
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