FAQ: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Ich plane eine Auslandsreise. Brauche ich für mein Reiseland ein Visum?
Das Auswärtige Amt informiert auf seiner
Internet-Seite über die für die einzelnen Länder geltenden Einreisebestimmungen. Geben Sie in das vorgesehene Feld einfach den Namen Ihres Reiselandes ein.
Sofern Sie in Deutschland wohnhaft sind und ein Visum vor der Einreise in Ihr Reiseland beantragt werden muss, müssten Sie Ihr Visum bei der für Sie
zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Einreise- und Visabestimmungen Ihres Reiselandes und ggf. zu den für die Visabeantragung erforderlichen Unterlagen haben, so können diese Fragen nur von der
Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland beantwortet werden.
Ist mein Personalausweis für die Einreise in mein Reiseland ausreichend oder benötige ich einen Reisepass? Genügt ein vorläufiger Personalausweis?
Geben Sie
hier einfach den Namen Ihres Reiselandes ein. Sie erhalten eine Aufstellung für Ihr Reiseland, aus der hervorgeht, ob für die Einreise ein Personalausweis ausreichend ist oder ob ein
Reisepass erforderlich ist. Falls ein vorläufiger Personalausweis ausreicht, so ist dies gesondert erwähnt.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Einreise- und Visabestimmungen Ihres Reiselandes und ggf. zu den für die Visabeantragung erforderlichen Unterlagen haben, so können diese Fragen nur von der
Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland beantwortet werden.
Ist der vorläufige Reisepass für die Einreise in mein Reiseland ausreichend?
Der vorläufige (grüne) Reisepass ist dem roten Reisepass (auch Europapass genannt) gleichgestellt.
Bitte beachten Sie jedoch folgende Ausnahme: Seit dem 26. Oktober 2004 ist die Einreise in die USA ohne Visum nur noch mit einem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich ist.
Verfügen Sie über ein US-Visum oder eine US Resident Alien Card ("Greencard"), ist die Einreise auch nach dem 26. Oktober 2004 noch mit einem grünen vorläufigen Reisepass bzw. mit einem Kinderausweis möglich.
Für die Ausstellung von maschinenlesbaren vorläufigen Reisepässen sowie maschinenlesbaren Kinderreisepässen ist eine besondere technische Ausstattung erforderlich. Maschinenlesbare vorläufige Reisepässe sowie maschinenlesbare Kinderreisepässe können daher bisher nur von einigen inländischen Passbehörden ausgestellt werden. Zu welchem Zeitpunkt alle inländischen Passbehörden über diese technische Ausstattung verfügen, ist im Moment noch nicht absehbar. Ihre diesbezügliche Anfrage müssten Sie daher direkt an die für Ihren Wohnort in Deutschland zuständige Passbehörde richten.
Die deutschen Auslandsvertretungen sind für die Passausstellung für deutsche Staatsangehörige zuständig, die nicht mehr in Deutschland gemeldet und stattdessen im Ausland wohnhaft sind.
Das Auswärtige Amt arbeitet derzeit an der raschen Umsetzung der technischen Voraussetzungen, um den Auslandsvertretungen die Ausstellung der neuen maschinenlesbaren vorläufigen Reisepässe und maschinenlesbaren Kinderreisepässe noch vor dem Ende der gesetzlichen Übergangsfrist am 31.12.2005 zu ermöglichen.
Ich plane eine Auslandsreise und muss vor der Einreise ein Visum beantragen. Wo beantrage ich das Visum?
Wie lange muss mein deutscher Reisepass gültig sein, um damit ins Ausland reisen zu können?
Eine weltweite Regelung, wie lange ein Reisepass bei Einreise in ein anderes Land noch gültig sein muss, gibt es nicht. Als Grundregel kann gelten, dass Ihr Pass zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein sollte.
In einigen Ländern ist die Mindestgültigkeit von sechs Monaten jedoch ein Muss.Die jeweilige genaue Regelung können Sie nur bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes in Deutschland erfragen.
Ich habe in meinem deutschen Reisepass einen Einreisestempel aus Israel. Kann ich damit problemlos in arabische Länder enreisen?
Manche arabische Staaten verweigern Reisenden, deren Reisepässe Einreisestempel von Israel tragen, die Einreise. Die Einreise nach Ägypten und Jordanien ist auch mit einem deutschen Reisepass, der einen israelischen Einreisestempel trägt, möglich.
Sie können den israelischen Grenzbeamten bei der Einreise bitten, den Einreisestempel nicht in Ihren Reisepass, sondern auf ein separates Blatt zu setzen. Bei späteren Einreisen in arabische Länder tauchen Probleme so gar nicht erst auf.
Ich plane eine Auslandsreise und möchte mit einem One-Way-Ticket reisen. Kann es Probleme bei der Einreise geben?
Die Einreisebestimmungen sind je nach Land unterschiedlich.
Sofern Sie planen, mit einem One-Way-Ticket einzureisen, sollten Sie gegenüber dem kontrollierenden Einreisebeamten in der Lage sein, hierfür nachvollziehbare Gründe anzugeben und diese belegen können. Hierzu gehört auch der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
Rechtsverbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen eines bestimmten Landes kann allerdings nur die jeweils zuständige Auslandsvertretung des betr. Landes erteilen.
Ich habe in meinem deutschen Reisepass Einreisestempel von arabischen Ländern/Einreisestempel aus Kuba. Kann ich damit problemlos in die USA/nach Israel einreisen?
Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle bekannt, in denen Einreisestempel der genannten Länder zu einer Verweigerung der Einreise in Israel bzw. in den USA geführt haben.
Unser Kind soll ohne seine Eltern ins Ausland reisen. Was müssen wir beachten?
Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, so ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung von Ihnen (als erziehungsberechtigter Person) mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
* Personalien der Alleinreisenden
* Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
* Reiseroute
* Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
* Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
* ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache
Wir reisen mit unseren Kindern ins Ausland. Welche Ausweisdokumente benötigen unsere Kinder?
Sie sollten zunächst prüfen, ob der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ausreichend ist oder ob bereits ein eigenes Ausweisdokument erforderlich ist. Geben Sie hier einfach den Namen Ihres Reiselandes ein. Sie erhalten dann eine Aufstellung für das von Ihnen gewünschte Land.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Einreise- und Visabestimmungen Ihres Reiselandes und ggf. zu den für die Visabeantragung erforderlichen Unterlagen haben, so können diese Fragen nur von der Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland beantwortet werden.
Für die Ausstellung von maschinenlesbaren vorläufigen Reisepässen sowie maschinenlesbaren Kinderreisepässen ist eine besondere technische Ausstattung erforderlich. Maschinenlesbare vorläufige Reisepässe sowie maschinenlesbare Kinderreisepässe können daher bisher nur von einigen inländischen Passbehörden ausgestellt werden. Zu welchem Zeitpunkt alle inländischen Passbehörden über diese technische Ausstattung verfügen, ist im Moment noch nicht absehbar. Ihre diesbezügliche Anfrage müssten Sie daher direkt an die für Ihren Wohnort in Deutschland zuständige Passbehörde richten.
Die deutschen Auslandsvertretungen sind für die Passausstellung für deutsche Staatsangehörige zuständig, die nicht mehr in Deutschland gemeldet und stattdessen im Ausland wohnhaft sind.
Das Auswärtige Amt arbeitet derzeit an der raschen Umsetzung der technischen Voraussetzungen, um den Auslandsvertretungen die Ausstellung der neuen maschinenlesbaren vorläufigen Reisepässe und maschinenlesbaren Kinderreisepässe noch vor dem Ende der gesetzlichen Übergangsfrist am 31.12.2005 zu ermögliche.
Quelle: Auswärtiges Amt: