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Motorrad: Reisen und Gesundheit

Reise- Krankenversicherungen Auslandskrankenversicherung

Reiseversicherungen: Grosses Angebot - schwierige Auswahl


Wer heute eine Auslandreise bucht, wird oft mit Versicherungsangeboten überhäuft. Ein Leitfaden durch den Versicherungsdschungel von Rechtsanwalt Jürg Luginbühl.

Reisefieber kennen wir alle: Zur Vorfreude auf den langersehnten Trip in ferne Länder und unbekannte Kulturen gehört es einfach dazu.

Weniger erfreulich allerdings, wenn es nicht bei einer vibrierenden Hochstimmung bleibt, sondern eine fiebrige Infektion im letzten Moment das ganze Projekt in Frage stellt. Das drückt nicht nur auf die Stimmung, sondern allenfalls auch auf das Portemonnaie. Denn das Reisebüro interessiert sich nicht für derlei Ungemach, sondern dafür, dass seine Kosten bei einem krankheits- oder unfallbedingten Rücktritt im Lot bleiben.

Vielen Konsumenten leuchtet deshalb angesichts der recht hohen Rücktrittskosten der Hinweis auf eine «obligatorische» Annullationskostenversicherung ein - und so wird meist schon bei der Buchung versichert, was das Zeug hält.

Wissenswertes über Versicherungen


Annullationsversicherung - Kein Obligatorium

Eines vorweg: Die «obligatorische» Annullationskostenversicherung ist eine Erfindung der Reiseveranstalter. Ihr Abschluss ist absolut freiwillig. Diese Rechtslage sollte der Konsument nutzen: Annullationskostenversicherungen sind nicht nur relativ teuer, sie decken auch nur gerade die Kosten bei Nichtantritt der Reise. Kurz: Man verzichtet besser auf sie.

Wer bei Reisen in ferne Länder umfassend und dennoch kostengünstig geschützt sein will, dem sei der Abschluss einer Jahresversicherung, die für alle Reisen während eines Jahres gilt, empfohlen. Diese deckt nicht nur die Annullationskosten, sondern übernimmt in einem gewissen Rahmen auch Rücktransporte Schwerkranker oder die Kosten eines verlängerten Aufenthalts. Bei allen Anbietern kommen noch weitere, im Umfang unterschiedliche Leistungen dazu. Gut fährt man mit den Schutzbriefen der grossen Verkehrsclubs VCS und TCS, die für Mitglieder erst noch mit Rabatt zu haben sind.

Schutzbrief: Frist beachten

Wer noch nicht im Besitz einer Jahresversicherung ist, muss eines beachten: Die meisten Anbieter verlangen, dass die Reiseversicherung innerhalb von acht Tagen nach der definitiven Buchung abgeschlossen wird, ansonsten entfällt der Annullationskostenschutz für die bevorstehende Reise. Das kann schmerzlich sein, denn für das Reisebüro ist die Sache nach der Buchung gelaufen: Annullationskosten können nicht nachträglich versichert werden.

Und noch etwas muss man wissen: Der Leistungskatalog der Reiseversicherungen deckt die Heilungskosten in ausländischen Spitälern nicht. Dafür ist die Krankenkasse da, aber meist nur in beschränktem Umfang. Bei Reisen in Länder mit hohem Gesundheitsrisiko oder hohen Gesundheitskosten (USA) lohnt es sich deshalb, den Abschluss einer zeitlich beschränkten Zusatzversicherung bei der eigenen Krankenkasse zu prüfen.

Aber Vorsicht: Schwangere tun gut daran, die Versicherungsbedingungen sehr aufmerksam zu studieren. Denn oft ist nicht klar, ob und inwieweit gesundheitliche Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auftreten, von der Zusatzversicherung gedeckt sind. Im Zweifelsfall deshalb die Versicherung anfragen (Beispiel: Keine Zusatzdeckung bei der Eidgenössischen Gesundheitskasse, verschiedene zeitlich beschränkte Versicherungslösungen bei der Visana).

Unnötige Versicherungen

Mit der Kombination Schutzbrief und Zusatzversicherung besteht ein sehr guter und auch finanziell interessanter Versicherungsschutz. Vom Abschluss anderer Versicherungen ist deshalb abzuraten.

Reisegepäckversicherungen bieten nur einen schwachen Schutz, da die Versicherung schon bei leichter Fahrlässigkeit nicht mehr zahlen muss. Den Diebstahl auswärts als Zusatz zur Hausratversicherung zu versichern ist deshalb gleich doppelt vorteilhaft: Erstens gilt die Versicherung das ganze Jahr über, und zweitens fällt das Schlupfloch «leichte Fahrlässigkeit» weg.

Schliesslich bringt auch eine eigentliche Ferienversicherung dem reiselustigen Kunden nichts: Sie deckt in etwa dieselben Risiken wie der Schutzbrief, gilt aber nur gerade für die gebuchte Reise und ist oft erst noch teurer als die Jahresversicherung.

Als Faustregel gilt deshalb: schon vor dem Buchen den notwendigen Versicherungsschutz überdenken, allfällige Versicherungsangebote der Reisebüros zuerst überschlafen!

Vom Strand ins Spital

Die Ferienversicherung lindert zumindest die finanziellen Folgen.

Wer denkt in der Ferienvorfreude schon an eine spezielle Krankenversicherung? Schliesslich deckt doch die eigene Versicherung das meiste ab. Und wenn man die Reise mit der Kreditkarte bezahlt, ist man doch noch zusätzlich versichert.

Teure Spitäler im Ausland

Doch: Bei einem Unfall zum Beispiel decken Euro- oder Visacard zwar Bergung, Rückführung, Invalidität und Tod bis zu einem bestimmten Betrag ab. Nicht versichert ist aber ein allfälliger Spitalaufenthalt. Und der kann den Verunfallten oder die Erkrankte teuer zu stehen kommen.

«Ein Spitalaufenthalt in den USA oder in Asien kann drei- bis zehnmal teurer sein als in der Schweiz», erklärt Peter Heiniger von der SBB-Krankenkasse.

Versicherung kontrollieren

Bei vielen Versicherungen ist die kostenlose Rückführung im Krankheitsfall zwar abgedeckt - Spitalaufenthalte aber nicht. Deshalb: Versicherung kontrollieren! Intertours-Winterthur beispielsweise zahlt zwar dem Versicherten die Annullationskosten, wenn er die bereits gebuchte Reise nicht antreten kann, oder übernimmt die Heimreise, wenn die Ferien unterbrochen werden müssen. Doch eine allfällige Behandlung beim Arzt zahlt Intertours-Winterthur nicht. «Dafür braucht es eine spezielle Reiseferienversicherung», bestätigt Ruedi Steiner, Pressesprecher der Winterthur-Versicherungen.

Lohnende Versicherung


Eine Versicherung für ärztliche Behandlung im Ausland lohnt sich nicht nur für Sicherheitsfanatiker. Infektionen, ein entzündeter Blinddarm oder ein Misstritt mit Folgen kann es auch in den Badeferien in der Dominikanischen Republik geben.

Es empfiehlt sich deshalb, bei der Krankenkasse nach entsprechenden Zusatzversicherungen und Spezialangeboten zu fragen (siehe Kasten «Die Krankenkasse fragen»). Besonders bei Ferien ausserhalb von Europa ist eine Versicherung für medizinische Betreuung empfehlenswert.

Die gesetzliche Grundversicherung der Krankenkasse zahlt bei einer notfallmässigen Behandlung bloss maximal den doppelten Betrag der Behandlungskosten, die in der Schweiz angefallen wären. Hat der Patient keine Zusatzversicherung abgeschlossen, muss er selber für den Rest der Behandlung im Ausland aufkommen - und das kann schnell tausende von Franken kosten.

Kaum jemand hat den Durchblick, wofür er eigentlich alles versichert ist. Vor einer Reise lohnt sich eine Anfrage bei der eigenen Krankenkasse. Oft versteckt sich die Ferienversicherung nämlich in einer Zusatzversicherung.

 

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