Kündigung des Motorrad Versicherungsvertrages
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten Ihren Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen
1. Ordentliche Kündigung
Der Vertrag wird zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt. Die Kündigung muss schriftlich mindestens einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Die meisten Versicherungsverträge sind am Kalenderjahr orientiert, das heißt: das Versicherungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Stichtag für die ordentliche Kündigung ist in der Regel der 30. November.
Am besten Sie schicken das Kündigungsschreiben per Einschreiben/Rückschein oder per Fax - so gehen Sie sicher, dass es pünktlich eingegangen ist. Bedenken Sie, dass der Postweg ein paar Tage dauern kann, schicken Sie die Kündigung also spätestens am 25. November ab. Die Versicherung muss die Kündigung nicht schriftlich bestätigen.
2. Außerordentliche Kündigung
Der Versicherungsvertrag kann auch im laufenden Versicherungsjahr gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung besteht zum Beispiel bei einer Prämienerhöhung oder nach einem Schadenfall. Übrigens kann auch Ihre Versicherung nach einem Schadenfall den Vertrag kündigen. Details zur außerordentlichen Kündigung finden Sie in Ihrem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen klar geregelt.