Besonderheiten der Motorrad- Versicherung für die Winterpause
Der Spaß am Motorradfahren hängt stark von der Witterung ab. Deshalb legen viele Motorradfahrer ihr Gefährt im Winter still und melden es bei der Zulassungsstelle ab, wobei jedes Mal Gebühren anfallen. Dauert die Pause weniger als sechs Monate, hat sie keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse.
Bei der Wiederzulassung wird das Fahrzeug also automatisch in die nächste SF-Klasse eingestuft. Bei längeren Unterbrechungen ist die Handhabung unterschiedlich. Einige Gesellschaften erhalten die bestehende SF-Klasse bis zu mehreren Jahren, bei anderen wird man bereits nach einem Jahr zurückgestuft.
Mit einem Saisonkennzeichen kann man sich den Gang zur Zulassungsstelle vor und nach der Winterpause sparen. Das Motorrad wird dann nur einmal zugelassen, der Versicherungsschutz besteht jeweils für den Zeitraum, in dem man fährt und Prämien zahlt. Das sind mindestens zwei, höchstens elf Monate pro Jahr. Der einmal gewählte Gültigkeitszeitraum ist nicht ohne weiteres erweiterbar.
Setzt man den Saisonbeginn beispielsweise auf April fest, kann man nicht schon im März aufs Zweirad steigen - auch wenn das Wetter dazu einlädt. Ansonsten drohen saftige Geldstrafen und im Schadensfall bleibt man auf den Kosten sitzen. Diese Unflexibilität ist der Nachteil der Saisonkennzeichen.