Gut versichert? Fragen & Antworten
Ich fahre mit dem Motorrad in den Urlaub. Welchen Versicherungsschutz brauche ich?
Zunächst einmal sollten Sie Ihre bestehenden Versicherungen und Schutzbriefe daraufhin prüfen, ob ein Schutz für das Ausland besteht und welche Schäden abgedeckt sind. Grundsätzlich sind Schäden, die Sie Fremden zufügen, über die Kfz-Haftpflicht versichert. Sprechen Sie mit ihrer Versicherung über eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für das europäische Ausland
Benötige ich zusätzlichen einen Schutzbrief?
Wenn's mit dem Motorrad losgeht, ist ein Schutzbrief mehr als sinnvoll. Er sichert Sie für den Fall einer Panne ab. Fragen Sie nach, ob Sie bereits über einen Schutzbrief verfügen - häufig ist er nämlich an die Kfz-Haftpflicht gekoppelt.
Vergessen Sie auf keinen Fall den Europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte.
Wenn ich auf eigene Faust mit dem Motorrad in den Urlaub fahre, brauche ich eine Reisegepäckversicherung?
Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung beraten, welche Leistungen eine Reisegepäckversicherung beinhaltet. Greift sie bei Diebstahl? Ist das Gepäck, das in Taschen am Motorrad verstaut ist mitversichert?
Wann muss ich spätestens meine Versicherungen für den Urlaub abgeschlossen haben, damit sie greifen?
Fast alle Reiseversicherungen, zum Beispiel eine Gepäckversicherung, können sehr kurzfristig abgeschlossen werden und gelten in der Regel ab dem Tag des Reiseantritts. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach.
Wie kann ich mein Motorrad gegen Beschädigung und Diebstahl versichern?
Der Diebstahl des Motorrades ist über die Kaskoversicherung abgedeckt. Wichtig: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei und bei Ihrer Versicherung.
Mit dem Motorrad ins Ausland? Welche Papiere muss ich mitnehmen?
Mit ins Gepäck gehören die Grüne Karte, der Europäische Unfallbericht und wenn vorhanden, der Europäische Schutzbrief. So sind Sie - falls ein Unfall passiert - rundum gut abgesichert.
Tipp: Notieren Sie sich vor Reisebeginn die Telefonnummer Ihrer Versicherung und des jeweiligen Versicherungsscheins z. B. Ihrer Rechtsschutzversicherung. Achten Sie aber darauf, dass Sie keine Originaldokument im Gepäck deponieren.