Abgelaufenes Saisonkennzeichen - kein Versicherungsschutz
Der Großteil der Motorradfahrer nutzt die Maschine nur in den Sommermonaten und entscheidet sich deshalb für ein Saisonkennzeichen. Hier fallen die Versicherungsbeiträge nur für die Zeit an, in der das Fahrzeug genutzt wird. Das Fahrzeug braucht nicht jedes mal bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden. Ist der Zeitraum abgelaufen, darf das Motorrad nicht mehr bewegt werden - sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Das heißt: Fährt ein Motorradfahrer mit abgelaufenem Saisonkennzeichen trotzdem weiter und kommt es zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, haftet der Fahrer mit seinem gesamten Vermögen. Außerdem ist dies ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Es drohen Punkte in Flensburg und Geld- oder Freiheitsstrafen. Selbst das Parken mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.