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Motorrad Reisen: Motorrad Tipps und Checkliste

Promillegrenzen in Europa

.

Im Urlaub oder auf Geschäftsreise im Ausland gehört "ein gepflegtes Schlückchen" häufig einfach dazu. Doch auch hier gilt: mit Vorsicht genießen! In vielen europäischen Ländern sind die Promillegrenzen noch niedriger als in Deutschland, in anderen Staaten ist Alkohol und Fahren sogar völlig tabu. Rechts können Sie die Übersicht über die Promillegrenzen in Europa downloaden.

Promillegrenzen in Europa (Stand: Mai 2005)

- Estland
- Kroatien
- Rumänien
- Slowakei
- Tschechien
- Ungarn

0,0 Promille

- Norwegen
- Polen
- Schweden

0,2 Promille

- Litauen
 

0,4 Promille

- Belgien
- Bosien / Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Mazedonien
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland*
- Italien
- Lettland
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Schweiz
- Serbien / Montenegro
- Slowenien
- Spanien
- Türkei**

0,5 Promille

- Großbritannien
- Irland
- Luxemburg
- Malta

0,8 Promille

- Zypern
 

0,9 Promille

.

* Für Motorradfahrer und Fahranfänger, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt die 0,2-Promille-Grenze.
** Gilt nur für Fahrer von Pkw ohne Anhänger. Für alle anderen Fahrzeuge gilt absolutes Alkoholverbot.

Mittlerweile gibt es innerhalb der Europäischen Union Bestrebungen, auch diesen Teil des Verkehrsrechts zu vereinheitlichen. Die EU-Kommission empfiehlt:

  • Festlegung des Blutalkohol-Grenzwerts bei maximal 0,5 Promille in allen Mitgliedstaaten
  • Festlegung des Blutalkohol-Grenzwerts bei maximal 0,2 Promille für Fahranfänger, Lkw- und Busfahrer sowie motorisierte Zweiradfahrer
  • Verstärkung der Kontrollen, so dass statistisch jeder Fahrer einmal in drei Jahren kontrolliert wird

Da Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinflusst, gibt es einen höchstzulässigen Alkoholgehalt im Blut bzw. in der Atemluft. Dieser beträgt

in Österreich:
0,1‰ für Lenker von Lastwägen und Autobussen, für Moped- und Traktorfahrer bis 20 Jahre, sowie für Schüler und Lehrer in der praktischen Fahrausbildung.
• 0,5‰ für Kraftfahrzeuglenker
• 0,5‰ für Kraftradlenker

in Deutschland: 0,5‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft
bei auffälliger Fahrweise oder bei Verwicklung in einen Unfall ist bereits eine Konzentration ab 0,3‰ strafbar

in der Schweiz: 0,5‰

in Ungarn, Serbien, Kroatien, Tschechien, Slowenien, Montenegro, Rumänien und Bulgarien: 0,0‰

 

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