Diebstahl: Wenn der Kaufinteressent das Motorrad klaut
Wer sein Motorrad verkauft, sollte bei Probefahrten vorsichtig sein. Macht sich der Kaufinteressent nämlich bei der Probefahrt auf und davon, geht der Verkäufer leer aus. Die Kaskoversicherung kommt nicht für den Schaden auf. Der Grund: Der Verkäufer hat aus Sicht der Versicherer "freiwillig" die so genannte "Sachherrschaft" über das Fahrzeug aufgegeben. Juristisch geht es damit nicht um einen versicherten Diebstahl, sondern um Unterschlagung. Zu diesem Urteil kam beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Verkäufer habe "in eklatanter Weise" den Diebstahl ermöglicht und somit grob fahrlässig gehandelt.
Der Tipp des GDV: Wem die Probefahrt als Sozius zu gefährlich ist, sollte sich den Wert des Motorrades als Bargeld hinterlegen lassen. Da dies nur selten möglich sein wird, sollte man sich mindestens ein amtliches Dokument wie Personalausweis oder Reisepass geben lassen. Kontrollieren Sie auf jeden Fall auch den Führerschein des potenziellen Käufers. Denn sonst gefährden Sie den Schutz durch Ihre Haftpflichtversicherung.