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Motorrad Reisen: Motorrad Tipps und Checkliste

Motorrad Gebrauchtfahrzeugkauf - Gutachter und genaue Verträge schützen vor Ärger

Wer ein Gebrauchtfahrzeug kauft, sollte im Vertrag auf klare Angaben über die Fahrzeugeigenschaften achten. Das rät die Stiftung Warentest in der Maiausgabe der Zeitschrift FINANZtest.

Auf schwammige Vertragsangaben wie „Top-Zustand“ oder „in Ordnung“ sollten sich Käufer nicht einlassen. Treten dann Mängel am Fahrzeug auf, lassen sich Rechtsansprüche der Käufer vor Gericht oft nicht durchsetzen. Auch die Aussage „Tüv-neu“ darf beim beim Kauf von privat nicht überbewertet werden. Eine Garantie für ein verkehrssicheres Fahrzeug hat bei einer solchen Angabe nur, wer das Fahrzeug bei einem Händler mit eigener Werkstatt kauft.

Ab 2002 gilt in Deutschland die EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Sie sieht eine generelle Verkäuferhaftung für gebrauchte Waren für mindestens ein Jahr nach Vertragsabschluss vor. Diese gilt nur dann nicht, wenn der gewerbliche Verkäufer einen Mangel eindeutig benannt hat. Für typische Abnutzungserscheinungen etwa an Bremsen, Lenkung oder Stoßdämpfern gilt besonders bei älteren Automodellen allerdings wie bisher keine Haftung des Händlers.

Generell empfiehlt FINANZtest nicht alleine zum Auto- und Motorradkauf zu gehen sowie Zeitungsannoncen und Verkaufsschilder des Fahrzeugs aufzuheben. Bei teureren Modellen lohnt auch ein Gutachter-Check.

  • Als Fahranfänger oder technischer Laie sind Sie beim Motorradfachhandel am besten aufgehoben.
  • Wenn Sie von Privat kaufen, sollten Sie über ausreichende Sachkenntnis verfügen oder einen fachkundigen Begleiter mitnehmen.
  • Vergewissern Sie sich, daß sich das Motorrad im Originalzustand befindet, bzw. daß alle Veränderungen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
  • Überprüfen Sie die Fahrgestellnummer und die Reifenangaben (Hersteller, Bezeichnung, Größe) mit den Papieren.
  • Vergleichen Sie die Tüv-Plakette mit dem Eintrag im Fahrzeugschein, lassen Sie sich das letzte Prüfprotokoll vorlegen. Das gleiche gilt für Wartungs- und Servicerechnungen.
  • Fixieren Sie Zusicherungen über das Fahrzeug (Kilometerleistung, Unfallfreiheit, evtl. Drosselung der Motorleistung etc.) schriftlich im Kaufvertrag.
  • Vergewissern Sie sich über die Zulässigkeit der Auspuffanlage
    (e-Kennzeichnung oder Herstellervermerk auf dem Schalldämpfer).
  • Überprüfen Sie Motor, Gabel, Federbein und (falls vorhanden) Kardan auf Undichtigkeit (Ölverlust) vor und nach der Probefahrt.
  • Beim technischen Check sollten Sie Reifen (Profiltiefe, Luftdruck, Beschädigungen), Bowdenzüge, Beleuchtung, Hupe, Kette (Spiel, Fett, Verschleiß) sowie Lenkkopf-, Schwingen- und Radlager (Spiel und Leichtgängigkeit) überprüfen.
  • Achten Sie bei der Probefahrt auf Motorgeräusche, sowie Funktion von Bremsen, Kupplung und Schaltung

 

 

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