Licht am Tag (Tagfahrlicht)
Licht am Tag bedeutet, dass bei Kraftfahrzeugen nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht das Licht (in den meisten Fällen das Abblendlicht) eingeschaltet werden muss, sondern auch bei Tag, damit man selbst besser gesehen wird.
In manchen Ländern wird es nur von Autofahrerorganisationen empfohlen, in anderen ist es aber vorgeschrieben. Dabei besteht ein Unterschied zwischen Motorrädern und mehrspurigen Fahrzeugen, wie PKW oder LKW. Außerdem ist es nicht überall ganzjährig vorgeschrieben.
Für PKW und LKW ist es in folgenden Ländern vorgeschrieben:
• Dänemark
• Estland
• Island
• Italien auf Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes
• Finnland
• Lettland
• Litauen im Winterhalbjahr
• Norwegen
• Österreich
• Polen im Winterhalbjahr
• Schweden
• Slowenien
• Tschechien im Winterhalbjahr
• Ungarn auf Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes
Für Motorräder ist es noch zusätzlich in folgenden Ländern vorgeschrieben:
• Belgien
• Deutschland
• Frankreich
• Kroatien
• Litauen
• Luxemburg
• Mazedonien
• Österreich
• Polen
• Portugal
• Russland
• Slowakei
• Spanien
• Tschechien
In der Schweiz sollten alle Kraftfahrzeuge seit 1. Januar 2002 mit Licht fahren, jedoch wird die Missachtung dieser Empfehlung nicht geahndet.
Es gibt auch Bestrebungen um eine Einheitlichkeit innerhalb der EU ein so genanntes Tagfahrlicht einzuführen. So soll das Licht gleich beim Einschalten der Zündung automatisch eingeschaltet werden. Dieses Licht ist schwächer als das Abblendlicht aber immer noch stärker als das Standlicht.
In vielen Ländern wird es auch vielfach auf freiwilliger Basis verwendet. Dabei gibt es aber immer wieder Diskussionen. Als Vorteile werden u.a. angeführt, dass man auch bei Sonneneinstrahlung, besonders bei Gegenlicht besser gesehen wird. Als Nachteile werden eine Reizüberflutung der Augen, sowie ein schlechteres Erkennen von Fußgängern und Radfahrern, gerade im Winterhalbjahr Ermüdung und schlechtere Sicht durch Transient Adaptation und Blendung, Landschaftsverschandelung, sowie ein höherer Treibstoffverbrauch ins Treffen geführt (auch wenn dieser nur geringfügig ausfällt). Außerdem werden von Seiten der Motorradfahrer Bedenken geäußert, da diese sich dann noch schlechter durch Licht von Autos unterscheiden und noch schlechter gesehen werden könnten. Auch wird durch Risikokompensation die Verkehrsicherheit möglicherweise nicht steigen: Wenn jemand bei Gegenlicht nicht gut sieht, wird er eher zu schnell fahren, wenn er erwartet, dass der Gegenverkehr Licht anhat und er ihn so trotzdem früh sieht. Dadurch würden unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer sehr gefährdet, was den Einsatz von Licht am Tag außerhalb von Kraftfahrstraßen in Frage stellt.
Die deutschen Automobilclubs AvD und ADAC, sowie der Fahrradclub ADFC haben sich gegen die Pflicht zur Benutzung des Abblendlicht am Tage ausgesprochen, unter anderem weil ein Rückgang der Unfallzahlen in Ländern mit Pflicht auch in Deutschland, ohne Pflicht zu beobachten war.
In Ungarn genügt dem Gesetzgeber, dass bei guten Sichtverhältnissen nur das Begrenzungslicht (Standlicht) benutzt wird.
Tagfahrlicht
Tagfahrlicht ist eine Lichtquelle, die nach vorne Licht ausstrahlt. Sie dient dazu, Fahrzeuge leichter erkennbar zu machen. Dieses Licht ist schwächer als das Abblendlicht aber immer noch stärker als das Standlicht.
Die Hälfte aller Unfälle an Kreuzungen tagsüber werden durch das nicht rechtzeitige Erkennen anderer Verkehrsteilnehmer verursacht. Unter Experten gilt das Einschalten des Abblendlichtes am Tag oder der Einsatz von zusätzlichen Tagfahrlichtern als größte Abhilfemaßnahme.
Kritik
Allerdings sind diese "Experten" entweder Angestellte der großen Mineralölkonzerne oder haben in deren Auftrag Gutachten verfasst. Auch die Werbung für das Tagfahrlicht wird in der Regel von den großen Mineralölkonzernen finanziert, das ist in kleiner Schrift unter den Anzeigen und Plakaten sichtbar. Der plötzliche Idealismus der ansonsten rein gewinnorientierten und hart miteinander konkurrienden Mineralölgesellschaften ("Es muss was für den Unfallschutz getan werden!") ist wenig glaubhaft und hat wohl einen einfachen Grund: Der Spritverbrauch steigt durch die Nutzung der zumeist nicht speziellen Beleuchtungseinrichtungen um 0,3 bis 0,5 Liter pro 100 km, da eine elektrische Zusatzleistung von zur Zeit etwa 200 Watt erbracht werden muss, später dann "nur" etwa 60 Watt, wenn spezielle Leuchten vorhanden sind. Bei einem jährlichen Gewinn von 100 Milliarden Euro der Mineralölgesellschaften bedeutet das einen Zusatzgewinn von, vorsichtig geschätzt, 1 Milliarde Euro - damit lässt sich jegliche Werbekampagne (samt "Gutachten") finanzieren.
Nicht beachtet wird zumeist auch, dass durch die dann alltägliche Blendung aller Verkehrsteilnehmer, die unbeleuchteten Fußgänger und Fahrradfahrer weniger gut wahrgenommen werden. Nicht umsonst hält auch der ADAC das Tagfahrlicht für ausgemachten Unsinn. In einer Presseinformation des ADAC (November 2005) wird darauf hingewiesen, dass spezielle Tagfahrleuchten durchaus empfehlenswert sind. Spezielle Tagfahrleuchten benötigen im Vergleich mit Abblendlicht ca 80 - 90 % weniger Energie. Die CO2 - Emissionen reduzieren sich bezogen auf diesen Vergleich folgerichtig ebenfalls um den selben Wert.
Bei der Benutzung von Abblendlicht am Tag vergessen viele die Umweltbelastung durch den höheren Verschleiß von (hochgiftigen!) Autobatterien und der entsprechend höhere Schadstoffausstoß. Wieviele zusätzliche Tote (Leukämie, Lungenkrebs, Allergien etc.) dadurch prozentual verursacht werden, damit beschäftigt sich keines der sogenannten "Gutachten".
Die Einführung des Tagfahrlichts kann damit auch als Musterbeispiel erfolgreicher Lobbyarbeit der Mineralöl- und Autoausrüster-Konzerne in Zeiten allgemeiner Konsumzurückhaltung angesehen werden. Die Bevölkerung in Zeiten gestiegenen Bewusstseins bezüglich Ökologie und gesunder Lebensweise zum Mehrkonsum fossiler Einmal-Rohstoffe zu motivieren, das geht nur mit der Behauptung "Unfallschutz".
Aktueller Stand
In allen skandinavischen und weiteren europäischen Ländern (etwa in Italien, Polen oder Österreich) ist das Fahren mit Licht am Tag inzwischen vorgeschrieben. In vielen anderen Ländern (auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen.
Für Tagfahrlicht bzw. -leuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen.
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO (PDF, 62 kB) wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig. Durch eine geringere Leistungsaufnahme gegenüber Abblendlicht und dem damit verbundenen Rücklicht lässt sich mit den Einsatz eines Tagfahrlichts Energie sparen.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der Abschlusssscheibe.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat errechnet, das der Nutzen einer generellen Einführung von Tagfahrlicht beim 1,6 fachen der Kosten liegt. Bei der Benutzung von speziellen Tagfahrleuchten liegt der Nutzen sogar beim 3,0 fachen. Bei Einfürung von LED-Tagfahrleuchten steigt der Nutzen auf das 4- fache. Die Berechnung war nach eigenen Aussagen konservativ.
Der Bundesverkehrsminister Stople empfiehlt auch den Deutschen ab dem 01 Oktober 2005 mit Licht zu fahren.
Lösungen
Erstmalig wurde das Tagfahrlicht in Xenonscheinwerfern von Audi A6 und A8 eingesetzt. Zur Realisierung dieser Funktion sind zwei verschiedene Technologien im Einsatz: Eine konventionelle Glühlampe im A6 und die LED-Technik mit fünf Leuchtelementen im A8. In beiden Fällen wird das Tagfahrlicht gedimmt angesteuert, d.h. die Leuchtmittel werden nicht mit voller Leistung betrieben. Die Heckbeleuchtung ist bei aktiviertem Tagfahrlicht nicht aktiv. Wird das Abblendlicht eingeschaltet, erlischt das Tagfahrlicht automatisch. Beide Scheinwerfer stammen vom Automobilzulieferer Hella. Mittlerweile sind auch die Modelle A3 und A4 von Audi mit diesem Tagfahrlicht ausgestattet - allerdings nur in Verbindung mit Xenonscheinwerfern.
Hella bietet für viele Fahrzeuge auch Nachrüstsätze an. Die Tagfahrlicht-Lampen werden dabei in das Stoßfängerunterteil montiert.
Von Osram werden mittlerweile Leuchtmittel unter der Bezeichnung Light@Day mit längerer Lebensdauer angeboten. Diese sind speziell für den Einsatz von Licht am Tag konzipiert. Leider ist die Lichtausbeute, bedingt durch die höhere Lebensdauer, nicht so groß.