Zoll Bundeszollverwaltung
Aufgaben der deutschen Zollverwaltung
Die Bundeszollverwaltung ist neben der Bundesforst- und Bundes-vermögensverwaltung sowie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung und dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste als auch die fiskalische Verwaltung. Die Vollzugsdienste haben gefahrenabwehrende (polizeiliche) und strafverfolgende Aufgaben während die fiskalische Verwaltung für die Erhebung der Zölle und Verbrauchsteuern zuständig ist.
Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als bedeutender Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher (sämtliche Verbrauchsteuern - Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, usw., inklusive der Biersteuer, die aber dann an die Bundesländer abgeführt wird), sowie Einnahmen der Europäischen Union (99% aller Zölle werden an die EU abgeführt, 1% verbleibt als Aufwandsentschädigung und geht an den Bund). Der Zoll ist zudem für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig; er dient dem Washingtoner Artenschutzabkommen, achtet auf Waffen- und Drogeneinfuhren und filtert bei vielen anderen schädlichen Substanzen, verbotenen Gegenstände und illegalen Bargeldtransfers (Geldwäsche). Der Zoll ist Finanz- und Wirtschaftsverwaltung sowie Strafverfolgungsbehörde und auch in der Terrorbekämpfung eingesetzt.
Die Zollverwaltung arbeitet in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und dem BGS/Bundespolizei zusammen, arbeitet aber völlig eigenständig in seinen klassischen und übertragenen Bereichen (z.B. zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs, grenzpolizeiliche Aufgaben und zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs, allgemeinpolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr, Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee und Bekämpfung der Schwarzarbeit). Zudem ist der Wasserzoll zusammen mit anderen Behörden Bestandteil der Küstenwache und der Schifffahrtspolizei.
Sowohl als auch. Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben seit jeher immer wieder mit dem Bundesgrenzschutz verwechselt und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt. Hierzu lässt sich sagen: Während der Bundesgrenzschutz als Bundespolizei anzusehen ist, könnte man die Vollzugsbereiche des Zolls als "Finanzpolizei des Bundes" bezeichnen, da diese eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahrnehmen, während die fiskalischen Bereiche als "Finanzamt des Bundes" vereinfachend dargestellt werden können. In der jüngeren Vergangenheit kam es regelmäßig zu Diskussionen, ob der Zoll in eine Bundesfinanzpolizei umstrukturiert werden soll.
Die Beschäftigten der Zollverwaltung werden von drei Gewerkschaften vertreten: von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die auch ihr Vorhaben Bundesfinanzpolizei lanciert http://www.gdp-bundesfinanzpolizei.de.